Der Verwaltungsrat ist das oberste geschäftsleitende Organ des Unternehmens. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Vorbehalten ist die Wahl des Präsidenten durch den Regierungsrat. Der Verwaltungsrat delegiert die Geschäftsführung vollumfänglich an die Spitalleitung, soweit nicht das Gesetz oder das Organisationsreglement etwas anderes vorsehen. Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung aus.